Grund für die Einsprache des Beschuldigten gegen den Strafbefehl ist, dass seiner Meinung nach die falsche Verfahrensart für die Behandlung seiner Übertretung gewählt wurde. Er macht geltend, die Anwendung des ordentlichen Strafbefehlsverfahrens und damit die Erhebung der Gebühren von CHF 100.00 – das Ordnungsbussenverfahren wäre kostenlos – sei falsch. Anlässlich seiner Einvernahme im Rahmen der Hauptverhandlung führte er aus, das BetmG sehe klarerweise vor, dass eine solche Busse wegen dem Kiffen in einem Ordnungsbussenverfahren erledigt werden könne. Das habe er bereits damals den beiden Polizisten mitgeteilt.