Durch den Verein „Legalize it" weiss ich, dass insbesondere der Kanton Bern heraussticht, was die Bestrafung durch zivile Beamte betrifft. Da dies keiner Gleichberechtigung, wie wir sie eigentlich in der Schweiz haben, entspricht, ist mit Ausnahme des Bussgeldes von CHF 100.- von sämtlichen anderen Kosten abzusehen. 10. Ausführungen der Vorinstanz Das Regionalgericht begründete die Kosten- und Entschädigungsfolge wie folgt: 1. Anwendbares Verfahren