Meine Begründung für die Einsprache ist die Auffassung, dass in der Regel in der restlichen Schweiz bisher auch bei zivilen Polizeibeamten bisher das Ordnungsbussgeldverfahren Anwendung fand. Neu ist sowieso seit Anfang des Jahres 2020, dass in jedem Fall ein Ordnungsbussgeldverfahren stattfindet bevor durch nicht Bezahlen ein Strafverfahren eröffnet werden würde. Diese Änderung wurde meines Erachtens eben genau aus diesem Ungleichgewicht heraus erstellt. Auch habe ich die zivilen Beamten darum gebeten, mit mir auf die Wache zu gehen und sogar direkt das Bussgeld zu kassieren.