(Fluss) entlang Richtung Festivalgelände gegangen. Der Beschuldigte sowie die andere Person seien nach dem Vorweisen der Polizeiausweise zur Kontrolle angehalten worden. Ausser dem angerauchten Joint seien bei der Effektenkontrolle keine polizeirelevanten Gegenstände zum Vorschein gekommen. Der Beschuldigte habe nach erfolgter Rechtsbelehrung den unmittelbaren Konsum von Marihuana zugegeben. Er sei darüber informiert worden, dass er vezeigt werde und mit der Zustellung eines Strafbefehls rechnen müsse.