6. Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 6. September 2019 vorgeworfen, er habe am 3. Mai 2019 um ca. 21.48 Uhr in B.________ Marihuana konsumiert. Der Strafbefehl stützt sich auf den Anzeigerapport vom 21. Mai 2019 (pag. 1 f.). Demgemäss stellten die beiden Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern anlässlich ihrer zivilen Patrouillentätigkeit rund um das «D.________ (Anlass)» fest, wie der Beschuldigte einen Joint konsumierte. Der Beschuldigte sei zusammen mit einer weiteren Person dem E.________ (Fluss) entlang Richtung Festivalgelände gegangen.