2 Kantons Bern teilte der Beschuldigte mit, dass er gegen das vorerwähnte Urteil Berufung erkläre (pag. 58). Mit Verfügung vom 6. Februar 2020 machte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer darauf aufmerksam, dass er eine Berufungserklärung im Sinne von Art. 399 der Strafprozessordnung (StPO; SR 311) einzureichen habe (pag. 60 f.). Die Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 13. Februar 2020 (pag.