Nachdem der Beschuldigte Einsprache gegen die Strafbefehle erhoben (pag. 5) und die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festgehalten hatte (pag.12), fand am 15. Januar 2020 vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) die Hauptverhandlung statt (pag. 27 ff.). Das Regionalgericht erkannte gleichentags was folgt: (pag. 33 f.): Die Gerichtspräsidentin erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch unbefugten Konsum von Marihuana, begangen am 03.05.2019 in B.________, C.________-Strasse,