7. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin, v.d. Staatsanwältin AM.________ Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin, v.d. Staatsanwältin AM.