5. Dem zuständigen Bundesamt wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erstellten DNA-Profile (PCN ________ und PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 6. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird vorzeitig die Zustimmung zur Löschung der über A.________ erhobenen biometrischen-erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).