3. Der beschlagnahmte Schlüssel zum Personenwagen Opel wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 4. Die beschlagnahmte Kette aus vergoldetem Metall mit Anhänger mit beschädigtem Verschluss und der beschlagnahmte Ohrring mit einer Perle und einem Brillanten werden zur Rückgabe an den/die Berechtigten eingezogen, öffentlich ausgeschrieben und nach Ablauf von fünf Jahren zu Gunsten des Staates verwertet (Art. 70 Abs. 1 und 4 StGB sowie Art. 267 Abs. 6 StPO).