1.3 am 3. Juli 2019, gemeinsam mit C.________, in L.________ (Ort) VD zum Nachteil von K.________ im Deliktsbetrag von CHF 15'000.00, 63 2. des Diebstahls, begangen am 30. Juni 2019, gemeinsam mit C.________, in Bern zum Nachteil von I.________ im Deliktsbetrag von ca. EUR 400.00, und gestützt darauf sowie auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss den Ziffern I/2.1- 2.3 hiervor und in Anwendung der Artikel