70 Abs. 1 und Abs. 4 StGB sowie von Art. 267 Abs. 6 StPO zur Rückgabe an den/die Berechtigten eingezogen, öffentlich ausgeschrieben und nach Ablauf von fünf Jahren zu Gunsten des Staates verwertet werden. Der beschlagnahmte Schlüssel zum Personenwagen Opel wird schliesslich – ebenfalls anders als in erster Instanz – zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 62 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.