Wie bereits ausgeführt bewegt sich das Verschulden des Beschuldigten bei den einzelnen Delikten im unteren Verschuldensbereich. Er wurde jedoch wegen mehrerer Katalogdelikte schliesslich doch zu einer hohen unbedingten Freiheitstrafe von 54 Monaten verurteilt. Zudem ist die Art des Delikts (Raub) erhöhend zu berücksichtigen. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist nicht wegzudiskutieren. Das Rückfallrisiko wird vom Gericht als durchaus vorhanden beurteilt. Der Beschuldigte hat zudem wenig Interesse an einer Rückkehr in die Schweiz. Es wird deshalb unter Würdigung aller Umstände eine Landesverweisung von 10 Jahren ausgesprochen.