Es wird an dieser Stelle dazu noch auf den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern (SK 18 87 vom 23.08.2018) verwiesen, wonach das Verhältnis zur Strafhöhe bzw. zum Verschulden zu berücksichtigen ist. Weitere Kriterien im Einzelfall sind die Art des Deliktes bzw. des geschützten Rechtsgutes, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, das Rückfallrisiko und auch die privaten Interessen des Beschuldigten an einer Rückkehr in die Schweiz.