Nun stellt sich noch die Frage nach der Dauer der Landesverweisung. Der Gesetzestext enthält hierzu keine Kriterien für die Bestimmung der Höhe der Landesverweisung und sagt grundsätzlich nur, dass die Verurteilung wegen eines «Katalogdelikts» schlechthin massgebend ist und die Verurteilung nicht einer bestimmten Mindeststrafe bedarf. Es ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten, wenngleich dem Gericht diesbezüglich ein erhebliches Ermessen zukommt.