5.2.1. Anwesenheitsdauer Es ist explizit der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind (Art. 66a Abs. 2 am Ende StGB). A.________ und C.________ befanden sich nur wenige Tage in der Schweiz. Des Weiteren weisen sie keinen sonstigen Bezug zur Schweiz auf. 5.2.2. Familiäre Verhältnisse Bei Familienangehörigen in der Schweiz kann eine Landesverweisung einen Eingriff in die Beziehungssituation bedeuten, wenn der Betroffene Familienangehörige in der Schweiz hat und es den Familienangehörigen nicht zumutbar ist, die Schweiz gemeinsam zu verlassen. A.________ hat keine Familienangehörigen in der Schweiz.