Der Beschuldigte wird zu 54 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Es handelt sich damit doch um eine Verurteilung von einer gewissen Schwere. Auch die Art der Straftat selber birgt eine gewisse Schwere (Raub mit Nötigungsmittel Gewalt und damit gegen die körperliche Integrität). Demnach sind an die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls keine hohen Anforderungen zu stellen.