Auf Frage, weshalb er im Strafregisterauszug aus England mit fünf verschiedenen Aliasnamen und Geburtsdaten verzeichnet sei, äusserte er zudem (pag. 1209 Z. 39 f.): «Da hat es Kumpels und Freunde und wenn sie eine Straftat begehen, dann geben sie ganz leicht deinen Namen an. Aber ich erinnere mich nicht, ich war damals noch klein.». Ein «Geständnisrabatt» kann dem Beschuldigten unter diesen Umständen zweifelsohne nicht gewährt werden. Zudem ist der Staatsanwaltschaft zuzustimmen, soweit sie festhielt, der Beschuldigte bemitleide einzig sich selbst, nicht aber die Opfer (vgl. pag.