und Z. 25 ff. sowie pag. 1209 Z. 19). Auf Vorhalt des Strafregisterauszugs aus der Schweiz bzw. der Verurteilungen aus dem Jahr 2016 – insbesondere wegen SVG-Widerhandlungen, Diebstahls und Hausfriedensbruchs – beteuerte er ausserdem, seit dem Jahr 2016 sei er nicht mehr in der Schweiz gewesen. Mit dem Hausfriedensbruch sei er einverstanden, von den anderen Sachen wisse er nichts. Er sei aber nicht gegen die Justiz, «wenn das so war, dann war das so» (zum Ganzen pag. 1204 Z. 30 ff.). Auf Frage, weshalb er im Strafregisterauszug aus England mit fünf verschiedenen Aliasnamen und Geburtsdaten verzeichnet sei, äusserte er zudem (pag.