Mit den Werkzeugen, Maschinen etc. gehe er sorgfältig um. Gegenüber dem Arbeitsmeister könne er allerdings fordernd auftreten und möchte beispielsweise selber bestimmen, welche Arbeiten er ausführt. In der Freizeit sei der Beschuldigte schliesslich sehr aktiv auf der Wohnetage und pflege viele Kontakte zu seinen Mitgefangenen. Zudem koche er regelmässig in seiner Zelle (zum Ganzen pag. 1194 ff.). Gegenüber den Strafverfolgungsbehörden verhielt sich der Beschuldigte grundsätzlich ebenfalls anständig, aber auch dies kann erwartet werden.