50 Delinquenz eine klare Steigerung (u.a. von Verurteilungen wegen Diebstahls zu solchen wegen Raubes) festzustellen ist. Zusammengefasst wirken sich die persönlichen Verhältnisse weder zu Lasten noch zu Gunsten des Beschuldigten aus. Seine zahlreichen, rund 20 einschlägigen Vorstrafen fallen indessen sehr negativ ins Gewicht und haben eine spürbare Straferhöhung zur Folge. 15.10.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren