1204 Z. 2). Zudem sei es schwierig, dass seine drei Kinder weder Vater noch Mutter hätten und seine Eltern beide zuckerkrank seien (pag. 1203 Z. 20 ff.). Den Strafregisterauszügen über den Beschuldigten ist zu entnehmen, dass er, seit er vierzehn Jahre alt ist, in regelmässigen Abständen insbesondere wegen Diebstahls verurteilt wurde (pag. 559 ff. und pag. 1198 ff.). Insgesamt weist er zahlreiche, teils einschlägige Vorstrafen in mindestens vier Ländern (Frankreich, Belgien, England, Schweiz) auf. Insoweit wird vollumfänglich auf die Ausführungen unter Erwägung 15.1 oben verwiesen.