Der Beschuldigte ist ledig und hat nach seinen eigenen Aussagen zwei Kinder (S.________ und AJ.________, pag. 403). Zuerst hatte der Beschuldigte ausgesagt, sie würden in England bei seinen Eltern leben. An der Hauptverhandlung hat der Beschuldigte diese Aussage abgeändert: Die Kinder und die Familie seien alle in Rumänien (pag. 926 Z. 5 f.). An den Namen der Mutter vor AJ.________ erinnert er sich nicht, die Mutter von S.________ hingegen sei R.________. Mit ihr habe er aber keinen Kontakt mehr (pag. 404). Sein Einkommen belaufe sich auf £ 2'500.00 pro Monat (pag.