48 rund CHF 1'000.00 (S. 60 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1116 und pag. 733). Die VBRS-Richtlinien sehen für eine Sachbeschädigung, bei welcher der Täter den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und dadurch einen Schaden von knapp über CHF 300.00 anrichtet, eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (S. 47). Vorliegend verursachte der Beschuldigte somit einen grösseren Sachschaden als der Täter gemäss Referenzsachverhalt, was sich verschuldenserhöhend auswirkt.