Für den Einbruchdiebstahl sehen die VBRS-Richtlinien eine Strafe von 90 Strafeinheiten vor bei folgendem Referenzsachverhalt (S. 47): Der Täter bricht nachts in ein leer stehendes und abgelegenes Geschäft ein und erbeutet CHF 10'000.00, wobei ein mittelgrosser Sachschaden entsteht (144 StGB nicht eingeklagt).