139 Ziff. 1 StGB eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor bei folgenden Referenzsachverhalten (S. 47): Der Täter behändigt im Elektronik Fachgeschäft ein Gerät im Wert von CHF 2'000.00 und verlässt das Geschäft ohne zu bezahlen. Der Täter betritt die Garderobe einer Turnhalle und erbeutet aus den dort liegenden Kleidern CHF 1'000.00.