Das Geschehen hatte für sie gleichwohl leicht körperliche, aber vor allem psychische Konsequenzen. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte K.________ glaubhaft aus, sie habe nach dem Vorfall «Panikmomente» erlebt und plötzlich das Gefühl gehabt, jemand würde sie verfolgen. Zudem traue sie sich seither nicht mehr, beim Autofahren eine Uhr zu tragen (zum Ganzen pag. 922 Z. 9 ff. und Z. 20 f.). Insgesamt wiegt die ob-