_) wandte(n) mithin keine äusserst heftige Gewalt an, zog(en) die Tat aber dennoch ungeachtet davon durch, dass sich die damals 69-jährige K.________ wehrte und um Hilfe schrie. Zudem ignorierte(n) er (und C.________), dass K.________ sich noch halb im Auto befand und daher insbesondere am Auto und/oder am Boden den Kopf hätte anstossen und sich hätte verletzen können. Anders als beispielsweise bei F.________ eilten K.________ unmittelbar nach dem Vorfall indes Nachbarn zur Hilfe und avisierten die Polizei. Das Geschehen hatte für sie gleichwohl leicht körperliche, aber vor allem psychische Konsequenzen.