Im Parking, welches zu dieser Uhrzeit verständlicherweise unbelebt war, nutzte der Beschuldigte F.________ Situation schliesslich schamlos aus und beraubte sie. Danach fuhr er davon und liess F.________ nicht nur alleine, sondern angesichts dessen, dass er ihr nebst der Rolex auch die Handtasche samt Inhalt entwendet hatte, insbesondere ohne Telefon, Portemonnaie, Geld und Wohnungsschlüssel zurück. Für F.________ hatte dieser Vorfall psychische und leicht physische Folgen. Sie führte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung glaubhaft aus, «die Situation» sei sehr präsent, sie habe seither eine «diffuse» Angst, zittere die