Vermeidung der Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte hätte unter anderem in Rumänien oder England einer legalen Tätigkeit nachgehen und den Raub ohne weiteres unterlassen bzw. sich rechtskonform verhalten können. Dies wirkt sich jedoch nicht zu seinen Ungunsten aus, sondern ist neutral zu berücksichtigen. Fazit Das subjektive Tatverschulden ist somit neutral zu gewichten. 15.2.3 Fazit Tatverschulden