Der Beschuldigte weist in der Summe 20 einschlägige Verurteilungen in Vermögensdelikten aus. Er ist auch mehrmals wegen SVG-Delikten verurteilt worden. Die Anzahl der Vorstrafen im Vergleich zum Alter des Beschuldigten ist aussergewöhnlich hoch. Im Ermittlungsrapport der Kantonspolizei VD sind weitere Vorstrafen zu entnehmen (pag. 342 ff.). Es liegen jedoch keine Strafregisterauszüge der jeweiligen Länder vor, weshalb diese zu wenig erwiesen und damit nicht verwertet bzw. berücksichtigt worden sind.