40 statt auf eine Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe erkennen, wenn (Bst. a) eine solche geboten erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten, oder wenn (Bst. b) eine Geldstrafe voraussichtlich nicht vollzogen werden kann. Das Gericht hat die Wahl der Freiheitsstrafe näher zu begründen (Art. 41 Abs. 2 StGB). Gemäss dem vor dem 1. Januar 2018 in Kraft gewesenen Sanktionenrecht – welches vorliegend in Bezug auf die rechtskräftigen Schuldsprüche zum Nachteil von H.________ zur Anwendung gelangt – beträgt die Geldstrafe höchstens 360 Tagessätze (Art.