14. Theoretische Grundlagen 14.1 Allgemeine Grundlagen Betreffend die allgemeinen theoretischen Grundlagen der Strafzumessung wird auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (S. 64 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1120 f.). 14.2 Kurze Freiheitsstrafen Laut dem seit 1. Januar 2018 geltenden Sanktionenrecht beträgt die Geldstrafe drei bis 180 Tagessätze (Art. 34 Abs. 1 StGB) und die Freiheitsstrafe dauert grundsätzlich drei Tage bis 20 Jahre (Art.