_ entschlossen sich somit nicht nur gemeinsam dazu, K.________ die Uhr wegzunehmen, sondern wirkten bei der Tatausführung auch massgebend zusammen. Hätte der Beschuldigte das Auto nicht verlassen und sich C.________ und K.________ nicht genähert, als letztere sich wehrte, dann wäre es C.________ wahrscheinlich nicht gelungen, K.________'s Widerstand zu brechen und ihr die Uhr zu entwenden. Ohne Beitrag des Beschuldigten wäre die Tat somit «gefallen». Im Übrigen lenkte der Beschuldigte das Auto, d.h. er fuhr C.________ – wie die Vorinstanz zutreffend erwog – an den Tatort und verhalf