_ zu sexuellen Handlungen auf. Als F.________ dies verneinte und vom Beschuldigten verlangte, sie nach Genf zurückzuführen, wurde er wütend, ergriff F.________ an den Armen, öffnete das Band der von ihr am linken Handgelenk getragenen Rolex (Referenznummer ________) und stiess sie zu Boden. Dann entriss er F.________ die erwähnte Rolex im Wert von CHF 8'000.00. Anschliessend schlug er ihr insbesondere gegen die linke Schulter, um ihr auch noch die Handtasche samt Portemonnaie, iPhone und den übrigen in der Anklageschrift erwähnten Gegenständen zu entreissen.