11.2 Raub zum Nachteil von D.________ Nachdem der Beschuldigte und C.________ am 30. Juni 2019 wie hiervor beschrieben I.________'s Portemonnaie gestohlen hatten (vgl. E. 11.1 oben), hielt D.________ Nachschau und trat gemäss Beweisergebnis auf den Vorplatz der Liegenschaft an der Y.________ (Strasse). Als er das Auto mit dem Beschuldigten und C.________ sah und in dessen Richtung ging, stieg der Beschuldigte aus und ging mit I.________'s Portemonnaie in der Hand sowie «sorry» sagend auf D.________ zu. Danach schlug er diesem unvermittelt mit der Hand gegen die linke Gesichtshälfte und stellte ihm das Bein, so dass D.___