9.3.5 Beweisergebnis / rechtserheblicher Sachverhalt für die Kammer Abstellend auf die glaubhaften Aussagen K.________'s und die objektiven Beweismittel ist für die Kammer erstellt, dass der Beschuldigte und C.________ K.________ – als sie am 3. Juli 2019 von AH.________ (Ort) nach L.________ (Ort) fuhr – im dunkelblauen BMW mit britischem Kontrollschild verfolgten. Dabei überholten sie K.________ auch einmal, liessen sie kurz vor ihrem Zuhause aber wiederum passieren. Als K.________ schliesslich angehalten hatte, ihre Schlüssel suchte und aussteigen wollte, ging C.________ auf sie zu und begrüsste sie. Dann ergriff C.________ K.________