an, sie habe das gedacht, weil sie im Gefängnis (wo sie zum Zeitpunkt ihrer Aussage gar nicht war) ihre Regelblutung nicht gehabt habe. In der nächsten Frage wurde ihr dann vorgehalten, dass jene Einvernahme, in der sie diese Aussage gemacht habe, am 03.07.2019, dem Tag ihrer Anhaltung, stattgefunden habe (pag. 923 Z. 35 ff.). Erst dann gab die Beschuldigte an, sie habe gedacht, sie sei schwanger, weil sie seit sieben Monaten ihre Regelblutung nicht gehabt habe. Insgesamt sind die Aussagen der Beschuldigten als absolut unglaubhaft zu qualifizieren.