416, 421). Des Weiteren sind immer wieder «Erinnerungslücken» zu entdecken. An der Hauptverhandlung sagte die Beschuldigte dann aus, dass das Auto ihrem Cousin gehören würde. Sie seien alle zusammen von England losgefahren, ihr Cousin sei in einem anderen Auto mit seiner Frau gefahren (pag. 912 Z. 11 ff.). Die Beschuldigte passte im Laufe des Verfahren ihre Aussagen stets wieder an. So gab sie an der Hauptverhandlung auf Vorhalt ihrer eigenen Aussage, sie sei schwanger (pag. 421), zuerst an, sie habe das gedacht, weil sie im Gefängnis (wo sie zum Zeitpunkt ihrer Aussage gar nicht war) ihre Regelblutung nicht gehabt habe.