_ gewehrt habe, einen Schatten wahrgenommen und begriffen habe, dass der Fahrer C.________ zur Hilfe kommt. Es ist nicht ersichtlich, wer K.________ ausser dem Beschuldigten als Schatten wahrgenommen haben könnte. Das Argument des Beschuldigten, K.________ habe erklärt, sie habe einen «chinesischen Schatten» bzw. eine Person bemerkt, die ausgesehen habe wie ein Chinese, was er selber aber nicht tue (pag. 931 Z. 32 f.), überzeugt sodann nicht. Schliesslich hielt K.________ am 11. Juli 2019 im Rahmen der Fotokonfrontation fest, sie erkenne niemand, sie habe keinen Mann gesehen, «uniquement en ombre chinois» (pag. 387 réponse 8).