zur Hilfe eilte und sie dabei unterstütze, der sich wehrenden K.________ die Uhr zu entwenden. 9.3.3 Beweismittel Die Vorinstanz fasste die zur Klärung dieser Fragen vorhandenen Beweismittel zutreffend zusammen, worauf verwiesen wird (S. 13 ff., S. 23 f., S. 25 ff. und S. 29 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1069 ff., pag. 1079 f., pag. 1081 ff. und pag. 1085 f.). Ferner kann auf die amtlichen Akten verwiesen werden. 9.3.4 Würdigung durch die Kammer Das Rahmengeschehen ist wie erwähnt weitgehend unbestritten und durch die objektiven Beweismittel – insbesondere den Untersuchungsrapport der Kantonspoli-