__ daraufhin gelungen sei, K.________ die von ihr am linken Handgelenk getragene Audemars Piguet, Royal Oak (Referenznummer ________) im Wert von CHF 15'000.00 zu entreissen, seien sie und der Beschuldigte zum BMW gerannt und mit dem Beschuldigten als Lenker und C.________ als Beifahrerin davongefahren (zum Ganzen pag. 729 f.). 9.3.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Auch bei diesem Vorwurf ist das Rahmengeschehen mittlerweile unbestritten. Klar ist somit, dass der Beschuldigte als Fahrer und C.________ als Beifahrerin die von AH.________ (Ort) nach L.________ (Ort) fahrende K.______