27 F.________ litt nach dem Vorfall psychisch, konnte nachts insbesondere nicht schlafen und zitterte. 9.3 Zum Vorfall zum Nachteil von K.________ 9.3.1 Anklagesachverhalt Schliesslich wird dem Beschuldigten – soweit oberinstanzlich noch relevant – vorgeworfen, am 3. Juli 2019 kurz vor 19:27 Uhr an der AG.________ (Strasse) in L.________ (Ort) gemeinsam mit C.________ K.________ beraubt zu haben. Gemäss Anklageschrift hätten der Beschuldigte als Fahrer und C.________ als Beifahrerin K.________, die von AH.