26 nur mit dem Fuss berührt und ihr gesagt, sie solle nie mehr so etwas machen (zum Ganzen pag. 1208 Z. 11 ff.). Auf Frage, weshalb das Armband der sichergestellten Uhr F.________'s kaputt gewesen sei, wenn er ihr diese, wie er behaupte, doch nicht entrissen habe, beteuerte der Beschuldigte, das Armband sei nicht kaputt gewesen, F.________ habe die Uhr damals selber vom Handgelenk gestreift und ihm gegeben (pag. 1208 Z. 22). Unter Berücksichtigung der glaubhaften Aussagen von F.__