368 réponse 6). Zudem beschrieb sie, sie habe den Beschuldigten zunächst nicht als gefährlichen Menschen gesehen (pag. 915 Z. 2 f.) und als sie im Parking am Boden gelegen sei, habe er sie nicht so fest geschlagen (pag. 915 Z. 35). F.________ dramatisierte mithin weder den Vorfall noch belastete sie den Beschuldigten übermässig, was nahelegt, dass sie die Wahrheit sagt. Weiter beschrieb sie mehrfach, weshalb sie zum Beschuldigten ins Auto gestiegen sei bzw. dass sie sich nichts Böses gedacht habe (u.a. pag. 367 réponse 6) und erläuterte eindrücklich, dass sie sich im Parking unwohl zu fühlen begonnen habe, weil es Nacht und menschenleer gewesen sei (pag. 368 réponse 6).