915 Z. 14 ff.). Auf Frage, was der Beschuldigte getan habe, nachdem er ihr die Uhr entwendet habe, schilderte F.________, sie wisse nicht mehr genau wie, aber der Beschuldigte habe ihr das Bein gestellt und dann sei sie am Boden gewesen. Als sie am Boden gelegen sei, habe er sie geschlagen oder getreten. Er habe dies zweimal gemacht, aber nicht so stark. Dann habe sie gefühlt, wie er ihr die Tasche genommen habe. Dabei habe sie noch gedacht, «jetzt willst du noch meine Tasche» (zum Ganzen pag. 915 Z. 32 ff.). Als der Beschuldigte schliesslich ins Auto gestiegen sei, habe sie sich davor gefürchtet, dass er in sie hineinfahre würde, er sei aber weggefahren (pag. 916 Z. 2 ff.).