Dann habe er ihr die Uhr mit weissem Zifferblatt und 11 Diamanten (Referenznummer ________) im Wert von CHF 8'000.00 entrissen, worauf F.________'s Handgelenk blau geworden sei. Zudem habe er F.________ einen Schlag gegen die linke Schulter verpasst und ihr die weisse Handtasche, in der sich drei Noten à CHF 200.00, ihr iPhone 5S und die übrigen in der Anklageschrift umschriebenen Gegenstände befunden hätten, entrissen. Schliesslich sei der Beschuldigte zu seinem BMW gerannt und schnell davongefahren (zum Ganzen pag. 728 f.). 9.2.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt