_ 9.2.1 Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 3. Juli 2019 um ca. 03:10 Uhr im Parking AC.________ in E.________ einen Raub zum Nachteil von F.________ begangen zu haben. Konkret soll er kurz nach 02:15 Uhr mit dem rechtsgesteuerten, dunkelblauen BMW vor dem Hotel AD.________ am AE.________ (Ort) in Genf angehalten und F.________ einsteigen lassen haben, «pour faire un petit tour». Nachdem er auf der Autobahn Richtung Lausanne gefahren sei, habe F.________ ihn aufgefordert, in AF.________ (Ort) die Ausfahrt zu nehmen und sie nach Genf zurückzuführen.