In der Berufungsverhandlung gestand der Beschuldigte sodann ein, am 30. Juni 2019 in Bern gewesen zu sein. Er machte geltend, er habe in der Wohnung von I.________ ein Glas Wasser getrunken und als er habe gehen wollen – weil I.________ ihnen nichts zu essen gegeben habe –, habe er gesehen, wie D.________ seine Hand an «die Fotze» seiner Frau, C.________, gehalten habe.