und den vorhandenen objektiven Beweismitteln. So wurde gemäss Rapport der Kantonspolizei Waadt vom 15. Oktober 2019 in den Effekten des Beschuldigten beispielsweise D.________'s Rolex sichergestellt, deren Armband kaputt war (pag. 340), was D.________'s Version offensichtlich untermauert. Schliesslich ist, soweit die Verteidigung in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vorgebracht hatte, der Beschuldigte sei am 30. Juni 2019 erwiesenermassen um 13:00 Uhr in AB.________ (Ort) auf der A2 Richtung Lausanne geblitzt worden und könne daher unmöglich rund 45 Minuten später in Bern gewesen sein (vgl. pag.